| Veranstaltung: | 122. Diözesanversammlung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Vorstand des Bezirks Essen Mitte-Nord-Ost |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 16.02.2024, 18:46 |
A2: Überarbeitung der Förderrichtlinien
Antragstext
- Die Förderrichtlinien sollen dahingehend überarbeitet werden, dass sie in
besonderen Fällen, wie bei Kindern mit speziellen Bedürfnissen oder in
kleinen Gruppen mit hoher Leitendenzahl, flexibel anwendbar sind, um eine
angemessene Betreuung zu gewährleisten.
- Lager mit einem hohen Verhältnis von Kindern/Jugendlichen zu Leitenden
erhalten eine Förderung entsprechend einer individuellen Bewertung durch
den Diözesanvorstand, um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.
- Entscheidungen zu Förderbedingungen werden in einem demokratischen und
partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Bezirke getroffen.
- Eine paritätische Betreuung der einzelnen Gruppen sollte zu Zwecken der
Prävention jederzeit sichergestellt werden.
Begründung
Wir möchten unsere Bedenken bezüglich der vorgeschlagenen Neuregelung des Betreuungsschlüssels für Zuschüsse vorbringen und schlagen eine Überarbeitung der Förderrichtlinien vor.
Intensivbetreuung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Im Diözesanverband gibt es Kinder mit speziellen Bedürfnissen, die eine intensivere Betreuung erfordern. Die vorgeschlagene maximale Leitendenzahl von 1:4 könnte dazu führen, dass solche Gruppen nicht angemessen betreut werden können. Wir schlagen vor, in besonderen Fällen, wie bei Kindern mit speziellen Bedürfnissen, eine flexible Handhabung des Betreuungsschlüssels zu ermöglichen, um ihre Teilnahme weiterhin zu ermöglichen.
Paritätische Betreuung nach dem Schutzkonzept
Um eine paritätische Betreuung gewährleisten zu können, ist es in vielen Fällen notwendig mehr als die nach aktueller Regelung zuschussberechtigte Anzahl von Leitenden mit in ein Lager zu nehmen. Für den Fall, dass eine Stufe mit 4 Kindern in ein Lager mitfährt, würde einer der beiden Leitenden nicht bezuschusst. Das Schutzkonzept und die darin festgehaltene Regelung der paritätischen Leitendenbesetzung dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und fördert ein sichereres Umfeld für die Kinder und Jugendlichen im Lager, wie wir es ihnen in der DPSG bieten wollen.
Kleine Gruppen mit hoher Leitendenzahl
Bei einem Stufenlager, bei dem beispielsweise acht Wölflinge durch drei Leitende betreut werden, werden nur zwei Leitende gefördert. Insbesondere kleine Stufen/Stämme benötigen einen höheren Anteil an Leitenden, um grundlegende (Betreuungs-)Aufgaben in einem Lager angemessen erfüllen zu können. Wir schlagen vor, dass eine individuelle Bewertung erfolgt, um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.
Finanzieller Aspekt
Die Reduzierung der Zuschüsse für Leitungskräfte wird voraussichtlich zu einer Erhöhung der Teilnahmebeiträge führen. Dies ist darin begründet, dass die Lagerkosten unverändert bleiben, während die Zuschusshöhe abnimmt.
Partizipative Festlegung der Förderbedingungen
Förderbedingungen werden gemäß den Prinzipen der Pfadfinder/Mitbestimmung und unter Einbindung der Gremien, zum Beispiel auf Diözesanversammlungen oder der Bezirksvorständeklausur, gemeinschaftlich festgelegt. Wir setzen uns dafür ein, dass Entscheidungen zu Förderbedingungen transparent und unter Berücksichtigung der breiten Meinungsvielfalt getroffen werden, um eine demokratische und partizipative Grundlage für die Pfadfinderarbeit zu schaffen.
Zusätzliche Punkte zur Berücksichtigung
- Leitungskräfte werden benötigt, um Lager sicher durchführen zu können und sollten daher angemessen bezuschusst werden. Sie investieren viel ehrenamtliche Zeit in die Planung und Durchführung des Lagers.
- Bei Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus sind teils mehrere Leitende erforderlich, um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.
- Fallbeispiele sollte in die Begründung aufgenommen werden, um die Notwendigkeit der Überarbeitung der Zuschusskriterien transparent darzustellen.
Die Idee einer zielgerichteten Verwendung der Mittel für die Bezuschussung der Teilnahmebeiträge ist nachvollziehbar, um Mittelfehlverwendung auszuschließen. Wir setzen uns für flexible Richtlinien zur Gewährleistung einer adäquaten Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und kleineren Gruppen ein. Die Förderrichtlinien sollten nicht in Konflikt mit dem Schutzkonzept im Sinne der paritätischen Betreuung stehen. Darüber hinaus ist eine partizipative Festlegung der Förderbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wünschenswert, um die Vielfalt der Teilnehmerbedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.
Wir hoffen auf Zustimmung und Unterstützung für unseren Antrag.
Kommentare
Katharina Stennes:
Anmerkung zur Berechnung des Leitendenschlüssels in der Begründung:
Eine Leitungsperson auf vier Teilnehmende = 1-4 TN/1L; 5-8 TN/2L; 9-12 TN/3L; 13-16TN/4L usw.
Im Beispiel aus der Begründung werden bei 7 Kindern also auch 2 Leitende gefördert