| Veranstaltung: | 122. Diözesanversammlung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Vorstand des Bezirks Essen Mitte-Nord-Ost |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 16.02.2024, 18:44 |
| Protokoll anzeigen: |
A3: Modernisierung des Zuschussantragsverfahrens für Sommerlager
Antragstext
1. Der Diözesanverband überarbeitet das aktuelle Zuschussantragsverfahren für
Sommerlager, um den Bedürfnissen der Stämme und Bezirke besser gerecht zu
werden. Insbesondere soll die Möglichkeit geprüft werden, Zuschussanträge auch
mit Unterlagen anderer Träger, wie z.B. dem BDKJ, einreichen zu können.
2. Der Diözesanverband setzt sich im nächsten Jahr mit anderen Diözesanverbänden
und überregionalen Gremien (z.B. rdp) auseinander, um die Formulare für
Zuschussanträge übergreifend zu vereinheitlichen und somit eine einheitliche
Antragsstellung zu ermöglichen.
3. Der Diözesanverband setzt sich für Datensparsamkeit ein. Dabei soll sich der
Diözesanverband dafür einsetzen, dass auf den Teilnahmelisten z.B. nur noch der
Ort anzugeben ist. Konkret bedeutet dies, die Herantragung dieses Anliegens an
die Mitgliederversammlung des rdps - zum Beispiel in Form eines Antrags.
4. Der Diözesanverband setzt sich aktiv dafür ein, das Zuschusswesen vollständig
zu digitalisieren. Konkret bedeutet dies, die Herantragung dieses Anliegens an
die Versammlung des rdps - zum Beispiel in Form eines Antrags. Es sollen in
Zukunft modernere Technologien genutzt werden können, um den gesamten Prozess
von der Antragstellung bis zur Auszahlung effizienter zu gestalten und die
ehrenamtliche Arbeit zu entlasten.
Begründung
Wir beziehen uns auf die E-Mail des Diözesanverbandes vom 08.01.2024 an alle Bezirks- und Stammesvorsitzenden.
Die derzeit vom Diözesanverband bereitgestellten Formulare in Microsoft Word entsprechen nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine effiziente Bearbeitung.
Andere Zuschussgeber, wie der BDKJ, bieten bereits zeitgemäße Lösungen wie Online-Plattformen oder zumindest Excel-Tabellen an, die automatische Berechnungen ermöglichen. Dies erleichtert nicht nur die Antragsstellung, sondern ermöglicht auch eine schnellere und genauere Bearbeitung der Zuschussanträge.
Die aktuelle Antragsstellung erfordert viel ehrenamtliche Zeit, um letztendlich nur wenige Zuschüsse zu erhalten. Eine vollständige Digitalisierung des Zuschusswesens würde nicht nur die ehrenamtliche Arbeit erleichtern, sondern auch die Transparenz und Effizienz im gesamten Zuschussprozess fördern. Um die Prozesse zu optimieren und den Stämmen und Bezirken eine zeitgemäße, effiziente Möglichkeit zur Einreichung von Zuschussanträgen zu bieten, schlagen wir vor, das aktuelle Verfahren zu überarbeiten. Dies führt zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und Wahrung des Datenschutzes.
Wir sind überzeugt, dass eine zeitgemäße Anpassung des Zuschussantragsverfahrens den Bedürfnissen unserer Mitglieder besser gerecht wird und die Antragsstellung vereinfacht. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zeitgemäßen, effizienten Verwaltung unserer ehrenamtlichen Ressourcen.
Wir hoffen daher auf Zustimmung und Unterstützung für unseren Antrag.
Kommentare
Florian Lange:
- Formulare anderer Träger könnte schwierig werden, da der DV dann mit seiner Personalkraft die Anträge so weiterverarbeiten muss, damit der rdp damit zufrieden ist und damit arbeiten kann. Es kann aus meiner Sicht maximal gefordert werden, dass der DV Essen sich beim rdp dafür einsetzt, dass die Formulare angepasst werden. Da allerdings jede Kommune andere Antragsregularien hat, wird der rdp nie alle Formulare verwerten können.
- Eine vollständige Digitalisierung wird nicht möglich sein, da echte Belege teilweise notwendig sein werden. Bei einer vollständigen digitalen Abrechnung könnten die selben Belege von 2 verschiedenen Antragsstellenden eingereicht werden, was nicht ohne einen erheblichen Mehraufwand auszuschließen ist.
- Zu der Datensparsamkeit: Dies kann nicht der DV vorgeben, dies muss der rdp entscheiden, dass dieser das nicht mehr benötigt.
Der DV könnte also alle "Kritikpunkte", die in diesem Antrag genannt wurden an den rdp weitergeben, jedoch ist der Inhalt dieses Antrags schlicht nicht umsetzbar für den DV, da vieles Verlangte durch den rdp beschlossen werden müsste.
Katharina Stennes: