| Veranstaltung: | 123. Diözesanversammlung |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Diözesanversammlung |
| Beschlossen am: | 21.03.2026 |
| Eingereicht: | 20.03.2026, 18:02 |
Zustimmung zur Satzungsänderung in den Trägerwerken
Beschlusstext
Die Diözesanversammlung möge den im Anhang befindlichen Satzungsänderungen
zustimmen.
Die Mitgliederversammlung hat diese am 10.03.2026 bereits beschlossen. Dabei
handelt es sich um Änderungen der Satzungen des „Pfadfinderförderwerkes im
Bistum Essen e.V.“ und des „Jugendwerk Robert Baden-Powell Essen e.V.“.
Begründung
Im vergangenen Jahr hat die AG Satzung, welche sich aus der Mitgliederversammlung gebildet hat, die Satzungen der beiden Rechtsträger überarbeitet. Ziel war es, dass durch einen Vorstand in den Rechtsträgern der Diözesanvorstand entlastet wird. Nebenher wurden auch weitere
„Schönheitsreparaturen“ durchgeführt.
Es kam in der Vergangenheit häufiger zu Unsicherheiten, da Vorstandsmitglieder nur zu zweit Außenvertretungsberechtigt sind und gleichzeitig eine Übergangszeit zwischen der Neuwahl von Diözesanvorsitzenden und dem Eintrag ins Vereinsregister sowie Vakanzen im Vorstandsteam bestanden.
Damit die Vereine auch in Zukunft immer Handlungsfähig sind, gibt es zwei maßgebliche Änderungen in der Satzung:
- Es gibt ein viertes Vorstandsmitglied für den Verein, welches aus den Reihen der Mitgliederversammlung gewählt wird und in dem Verein die selben Aufgaben übernehmen kann, wie der Diözesanvorstand. Damit wären die Vereine auch dann noch handlungsfähig sollte es nur eine Person im Diözesanvorstand geben.
Dies hat außerdem den Vorteil, dass der Diözesanvorstand insbesondere in finanziellen Fragestellungen sowie dem Leiten und Einberufen der Mitgliederversammlung entlastet werden kann.
- Sollte es keinen Diözesanvorstand geben, gibt es zukünftig die Möglichkeit, dass ein Interimsvorstand für den Verein aus den Reihen der Diözesanleitung gewählt werden kann. So bleiben die Vereine weiterhin handlungsfähig, da es den Vorstand der Mitgliederversammlung und den Vorstand aus den Reihen der Diözesanleitung gibt.
Daneben wurde die bereits geltende Interventionsordnung der DPSG mit in die Satzung des Vereins aufgenommen und Hinweise des Finanzamtes eingebunden.
Die Satzung wurde zudem redaktionell geändert, sodass diese konkludent mit dem Beschluss zum
Thema „Gendern“ der Diözesanversammlung 2025 einhergeht.
So wurde auch der Name des Trägervereins an den Verbandsnamen angepasst. Dieser lautet in der neuen Satzung „Pfadfinder*innenförderwerk im Bistum Essen e.V.“.
Dem Finanzamt Essen Süd sowie dem Bistum Essen wurden beide Satzungen schon vorgelegt und Einwände bereits eingearbeitet.