| Veranstaltung: | 123. Diözesanversammlung |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Diözesanversammlung |
| Beschlossen am: | 21.03.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Schließung der Jugendbildungsstätte Don Bosco Rummenohl
Beschlusstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen, dass die Jugendbildungsstätte Don
Bosco in Hagen-Rummenohl geschlossen wird. Der Regelbetrieb der
Jugendbildungsstätte endet zum 31.12.2026. Die Schließung der
Jugendbildungsstätte erfolgt sozialverträglich und wirtschaftlich sinnvoll. Ziel
ist eine geordnete Übergangs- und Abwicklungsphase.
Begründung
Die Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl ist seit vielen Jahren ein zentraler Ort der Bildungs- und Verbandsarbeit des Diözesanverbandes der DPSG im Bistum Essen. Sie gehört dem Diözesanverband und wird durch den Verein Jugendwerk Robert Baden Powell e. V. geführt und geleitet. Die Jugendbildungsstätte wird regelmäßig von Gruppen des Verbandes genutzt, insbesondere für Aus- und Fortbildungsformate, Gremientreffen sowie für die Diözesanversammlung. Darüber hinaus steht sie auch externen Gruppen wie Schulklassen, Vereinen, kirchlichen Gruppen, Freiwilligendiensten und weiteren Bildungsträgern offen. Für viele Mitglieder des Verbandes besitzt sie eine hohe identitätsstiftende Bedeutung und ist das „Wohnzimmer des Verbandes".
Seit mehreren Jahren wird intensiv im Verband darüber beraten, unter welchen Bedingungen die Jugendbildungsstätte langfristig bestehen bleiben kann und welche Perspektiven für ihre Weiterführung realistisch sind. Diese Auseinandersetzung erfolgte vor dem Hintergrund sich verändernder finanzieller, struktureller und baulicher Rahmenbedingungen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Der Rückzug des Bistums aus der finanziellen Förderung der Jugendbildungsstätte in Höhe von jährlich 65.000 Euro ist endgültig. Eine vorliegende Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt, dass der laufende Betrieb der Jugendbildungsstätte mittelfristig grundsätzlich auch ohne die Förderung des Bistums aufrechterhalten werden kann. Allerdings ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, ausreichende Rücklagen aus dem laufenden Betrieb zu bilden, um notwendige Investitionen zu finanzieren.
Gleichzeitig fließen Verbandsmittel in die Jugendbildungsstätte. Das passiert manchmal direkt z.B. als Bauzuschuss, aber viel häufiger indirekt, insbesondere durch Arbeit der Büromitarbeitenden für die Jugendbildungsstätte. Da auch eine Kürzung der Verbandsmittel durch das Bistum Essen angekündigt wurde, ist nicht klar, wie lange der Zuschuss von Verbandsseite in die Jugendbildungsstätte fortbestehen kann.
Bauliche Situation und Investitionsbedarf
Die bauliche Situation der Jugendbildungsstätte ist insgesamt kritisch. Es bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe, unter anderem in der Küche, an der Heizungsanlage, bei mehreren Dächern, an Türen, an allen Außenwänden sowie durch bestehende Wasserschäden. Fachliche Einschätzungen zeigen, dass einzelne technische Anlagen nicht mehr instandgesetzt werden können und ein vollständiger Austausch absehbar ist. Hinzu kommen notwendige Maßnahmen an Zuwegen. Diese Vielzahl an Maßnahmen verdeutlicht, dass es sich nicht um einzelne Reparaturen, sondern um grundlegende Investitionen handelt. Der kurz- bis mittelfristige Investitionsbedarf wird auf mindestens 500.000 Euro geschätzt, wobei die Kapelle hierbei noch nicht berücksichtigt ist. Der langfristige Investitionsbedarf muss, auf Grund der tiefgreifenden baulichen Mängel, deutlich höher geschätzt werden.
Die Situation der Kapelle
Hinzu kommt, dass die Pfarrei angekündigt hat, die Kapelle auf dem Gelände verkaufen zu wollen, entweder an den Diözesanverband zu einem symbolischen Preis von einem Euro oder an externe Interessenten. Das Bistum Essen hat sich bereits gegen eine Übernahme der Kapelle in die Liegenschaften des Bistums entschieden. Die Kapelle ist ein funktionaler Teil der Jugendbildungsstätte, da ohne sie wesentliche größere Veranstaltungsräume fehlen würden. Ein Verkauf an externe Personen würde dazu führen, dass Parkplätze und Veranstaltungsflächen nicht mehr zur Verfügung stehen und das Gelände in seiner bisherigen Form nicht weiter nutzbar ist.
Die Kapelle ist ebenfalls stark baufällig und sanierungsbedürftig, unter anderem in den Bereichen Dach, Heizung und Zuwegungen. Unabhängig vom symbolischen Kaufpreis von einem Euro würde ihr Erwerb zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen, darunter die Vorgabe, jährlich erhebliche Rücklagen für Renovierungsmaßnahmen zu bilden, ohne dass zeitgleich auf bereits gebildete Rücklagen zugegriffen werden kann. Eine Übernahme der Kapelle ist daher langfristig nicht wirtschaftlich.
Auslastung und Betriebsrisiken
Die Auslastung der Jugendbildungsstätte ist aktuell stabil und zeigt nach pandemiebedingten Einbrüchen wieder eine positive Entwicklung. Dennoch bleibt der
Betrieb aufgrund seiner Größe und Struktur sehr anfällig für äußere Einflüsse. Bereits kleinere Schwankungen wie der Wegfall einzelner Gruppen, personelle Ausfälle oder kurzfristig notwendige Reparaturen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Um die Jugendbildungsstätte dauerhaft zu erhalten, wären umfangreiche Investitionen sowie die Aufnahme weiterer Kredite erforderlich. Angesichts der begrenzten Krisenfestigkeit des Betriebs wäre ein solches Vorgehen mit erheblichen Risiken verbunden.
Eigentumsverhältnisse und zeitlicher Rahmen
Das Grundstück der Jugendbildungsstätte befindet sich im Erbpachtvertrag mit der Pfarrei und fällt nach Ablauf des Vertrages zum 31. Dezember 2089 oder sobald der Sachgrund erlischt an die Pfarrei zurück. Der Sachgrund ist der Betrieb einer Jugendbildungsstätte. Nach ersten Einschätzungen fällt damit das gesamte Haus an die Pfarrei zurück.
Übergangsphase als Selbstversorgerhaus
Es besteht möglicherweise die Option, dass in der Phase von der Betriebsschließung bis maximal Dezember 2029 die Jugendbildungsstätte als Selbstversorgerhaus weitergeführt wird. In dieser Zeit erfolgt keine Vollverpflegung mehr durch Küchenpersonal. Gruppen nutzen das Haus eigenverantwortlich und verpflegen sich selbst. Ein Hausmeister übernimmt Übergaben und technische Betreuung, Putzkräfte sorgen für die Grundreinigung. Größere Reparaturen und Investitionen werden in dieser Phase nicht mehr durchgeführt, lediglich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen weiterhin. Diese Übergangslösung ermöglicht es bestehenden Gruppen, das Haus weiterhin zu nutzen, während gleichzeitig die Betriebskosten deutlich reduziert werden.
Sozialverträgliche Umsetzung
Von der Schließung sind voraussichtlich neun Mitarbeitende betroffen. Der Diözesanverband verpflichtet sich zu einer sozialverträglichen Lösung. Für alle Mitarbeitenden werden individuelle Lösungen angestrebt, die Vermittlung in andere Betriebe, Abfindungen oder Übergangslösungen umfassen.
Perspektiven für die Bildungsarbeit
Die Bildungsarbeit des Verbandes wird ehrenamtlich geleistet und ist nicht an die Jugendbildungsstätte gebunden. Für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsformaten, Gremientreffen und der Diözesanversammlung stehen alternative Bildungshäuser zur Verfügung. Gespräche mit Jugendbildungsstätten und Diözesanhäusern in benachbarten Diözesanverbänden sowie mit der Jugendbildungsstätte St. Altfrid im eigenen Bistum wurden bereits aufgenommen. Diese Häuser bieten die notwendige Infrastruktur für die Fortführung der Verbandsbildungsarbeit. Für die externen Nutzer wie Schulklassen kann keine alternative Lösung angeboten werden.
Gesamtabwägung
In der Gesamtabwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung der Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zukunftsfähig ist. Die Führung und Weiterentwicklung des Pfadfinder*innenverbandes stellt die Kernaufgabe des Diözesanverbandes dar. Bereits heute fließen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen des Verbandes in den Betrieb der Jugendbildungsstätte. Vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Mittelkürzungen und weiterer Herausforderungen für die Verbandsarbeit ist es notwendig, klare Prioritäten zu setzen und den Verband insgesamt handlungsfähig zu halten.
Die Entscheidung zur Schließung der Jugendbildungsstätte fällt nicht leicht und berücksichtigt ausdrücklich ihre große Bedeutung für den Verband. Gerade deshalb ist es wichtig, diese Entscheidung verantwortungsvoll, vorausschauend und geordnet zu treffen. Die vorgesehene schrittweise Schließung mit einer Übergangsphase bis maximal Ende 2029 ermöglicht es, soziale Verantwortung zu übernehmen und den Prozess wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.
Mit diesem Antrag übernimmt der Diözesanverband Verantwortung für die langfristige Stabilität und Zukunftsfähigkeit seiner Arbeit und schafft zugleich die Grundlage, Bildungsarbeit künftig in anderen geeigneten Strukturen und Kooperationen fortzuführen.