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            <title>123. Diözesanversammlung: Alles</title>
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                <title>123. Diözesanversammlung: Alles</title>
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                        <title>IA1: Arbeitskreis Awareness</title>
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                        <author>Diözesanversammlung</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanverband Essen gründet einen Arbeitskreis „Awareness“ (Arbeitstitel). Dazu erstellt und veröffentlicht die Diözesanleitung eine Ausschreibung für die Mitglieder dieses Arbeitskreises und lädt die gefundenen Interessierten zu einer konstituierenden Sitzung ein. Der Diözesanvorstand beruft die Mitglieder des Arbeitskreises als Mitarbeitende auf Diözesanebene. Der Diözesanvorstand beruft eine:n Referent:in für diesen Arbeitskreis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten sich keine Mitglieder für den Arbeitskreis finden, entfallen alle vorher genannten Punkte und der Beschluss wird nichtig.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Diözesanverband Essen ist es uns ein Anliegen, für eine offene, wertschätzende und sichere Gemeinschaft zu stehen, in der sich alle Menschen willkommen fühlen können. Auf diözesaner Ebene finden regelmäßig Großveranstaltungen, Versammlungen, Schulungen und Aktionen statt, bei denen viele unterschiedliche Menschen zusammenkommen. Damit diese Räume für alle Teilnehmenden möglichst sicher, diskriminierungssensibel und grenzachtend gestaltet werden können, braucht es klare Konzepte, Zuständigkeiten und qualifizierte Ansprechpersonen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Gründung eines Arbeitskreises „Awareness“ wird ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Awareness dauerhaft und strukturiert im Diözesanverband zu verankern. Der Arbeitskreis soll insbesondere Schutz- und Awarenesskonzepte für den Diözesanverband ausarbeiten, weiterentwickeln und an die Bedürfnisse diözesaner Veranstaltungen anpassen. Dabei kann sich inhaltlich am Konzept der „Schutzhütte“ orientiert werden, um bestehende verbandliche Ansätze aufzugreifen und sinnvoll weiterzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich des Arbeitskreises ist die Unterstützung bei der praktischen Umsetzung dieser Konzepte. Dazu gehört unter anderem, Personen zu benennen oder zu schulen, die bei diözesanen Veranstaltungen als Awareness-Ansprechpersonen tätig sind und vor Ort für die Umsetzung der Konzepte sorgen. So können klare Anlaufstellen geschaffen werden, die im Bedarfsfall niedrigschwellig, sensibel und kompetent unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus soll der Arbeitskreis Arbeitshilfen, Materialien und Empfehlungen zum Thema Awareness für den Diözesanverband und seine Untergliederungen erarbeiten. Diese können Bezirke, Stämme und diözesane Gremien dabei unterstützen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eigene Maßnahmen zur Förderung einer achtsamen und respektvollen Verbandskultur zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch einen diözesanweiten Arbeitskreis werden Erfahrungen gebündelt, fachliche Kompetenzen zusammengeführt und Doppelstrukturen vermieden. Gleichzeitig wird die Diözesanleitung entlastet, da das Thema Awareness fachlich begleitet und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Arbeitskreis leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit, zur Stärkung von Partizipation und zur Förderung einer solidarischen und vielfältigen DPSG im Diözesanverband Essen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch die am 05.02.2026 erschienene Aufarbeitungsstudie des DPSG-Bundesverbandes zeigt deutlich, dass es einen strukturierteren, fachlichen und institutionellen Ausbau von Awarenessarbeit besonders hinsichtlich der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bedarf, dem der Diözesanverband Essen mit der Einrichtung eines entsprechenden Arbeitskreises genüge tragen würde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 10:49:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu IA3: Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Stufen auf Bundes-, Diözesan- und Bezirksebene</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/ia2-gleichmassige-reprasentation-der-stimmen-der-stufen-auf-bundes-d-50696/16</link>
                        <author>Jakob Kuhn</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/ia2-gleichmassige-reprasentation-der-stimmen-der-stufen-auf-bundes-d-50696/16</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_8_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>Die Diözesanversammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">möge beschließen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">beauftragt den Diözesanvorstand</ins>, folgenden Satzungsänderungsantrag auf der Bundesversammlung 2026 zu stellen. Der Antrag ist nicht zu stellen, wenn </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 10:15:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Schließung der Jugendbildungsstätte Don Bosco Rummenohl</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/schliessung-der-jugendbildungsstatte-don-bosco-rummenohl-52777</link>
                        <author>Diözesanversammlung</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/schliessung-der-jugendbildungsstatte-don-bosco-rummenohl-52777</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen, dass die Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl geschlossen wird. Der Regelbetrieb der Jugendbildungsstätte endet zum 31.12.2026. Die Schließung der Jugendbildungsstätte erfolgt sozialverträglich und wirtschaftlich sinnvoll. Ziel ist eine geordnete Übergangs- und Abwicklungsphase.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl ist seit vielen Jahren ein zentraler Ort der Bildungs- und Verbandsarbeit des Diözesanverbandes der DPSG im Bistum Essen. Sie gehört dem Diözesanverband und wird durch den Verein Jugendwerk Robert Baden Powell e. V. geführt und geleitet. Die Jugendbildungsstätte wird regelmäßig von Gruppen des Verbandes genutzt, insbesondere für Aus- und Fortbildungsformate, Gremientreffen sowie für die Diözesanversammlung. Darüber hinaus steht sie auch externen Gruppen wie Schulklassen, Vereinen, kirchlichen Gruppen, Freiwilligendiensten und weiteren Bildungsträgern offen. Für viele Mitglieder des Verbandes besitzt sie eine hohe identitätsstiftende Bedeutung und ist das „Wohnzimmer des Verbandes&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit mehreren Jahren wird intensiv im Verband darüber beraten, unter welchen Bedingungen die Jugendbildungsstätte langfristig bestehen bleiben kann und welche Perspektiven für ihre Weiterführung realistisch sind. Diese Auseinandersetzung erfolgte vor dem Hintergrund sich verändernder finanzieller, struktureller und baulicher Rahmenbedingungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Finanzielle Rahmenbedingungen</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Rückzug des Bistums aus der finanziellen Förderung der Jugendbildungsstätte in Höhe von jährlich 65.000 Euro ist endgültig. Eine vorliegende Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt, dass der laufende Betrieb der Jugendbildungsstätte mittelfristig grundsätzlich auch ohne die Förderung des Bistums aufrechterhalten werden kann. Allerdings ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, ausreichende Rücklagen aus dem laufenden Betrieb zu bilden, um notwendige Investitionen zu finanzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig fließen Verbandsmittel in die Jugendbildungsstätte. Das passiert manchmal direkt z.B. als Bauzuschuss, aber viel häufiger indirekt, insbesondere durch Arbeit der Büromitarbeitenden für die Jugendbildungsstätte. Da auch eine Kürzung der Verbandsmittel durch das Bistum Essen angekündigt wurde, ist nicht klar, wie lange der Zuschuss von Verbandsseite in die Jugendbildungsstätte fortbestehen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Bauliche Situation und Investitionsbedarf</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bauliche Situation der Jugendbildungsstätte ist insgesamt kritisch. Es bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe, unter anderem in der Küche, an der Heizungsanlage, bei mehreren Dächern, an Türen, an allen Außenwänden sowie durch bestehende Wasserschäden. Fachliche Einschätzungen zeigen, dass einzelne technische Anlagen nicht mehr instandgesetzt werden können und ein vollständiger Austausch absehbar ist. Hinzu kommen notwendige Maßnahmen an Zuwegen. Diese Vielzahl an Maßnahmen verdeutlicht, dass es sich nicht um einzelne Reparaturen, sondern um grundlegende Investitionen handelt. Der kurz- bis mittelfristige Investitionsbedarf wird auf mindestens 500.000 Euro geschätzt, wobei die Kapelle hierbei noch nicht berücksichtigt ist. Der langfristige Investitionsbedarf muss, auf Grund der tiefgreifenden baulichen Mängel, deutlich höher geschätzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Die Situation der Kapelle</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinzu kommt, dass die Pfarrei angekündigt hat, die Kapelle auf dem Gelände verkaufen zu wollen, entweder an den Diözesanverband zu einem symbolischen Preis von einem Euro oder an externe Interessenten. Das Bistum Essen hat sich bereits gegen eine Übernahme der Kapelle in die Liegenschaften des Bistums entschieden. Die Kapelle ist ein funktionaler Teil der Jugendbildungsstätte, da ohne sie wesentliche größere Veranstaltungsräume fehlen würden. Ein Verkauf an externe Personen würde dazu führen, dass Parkplätze und Veranstaltungsflächen nicht mehr zur Verfügung stehen und das Gelände in seiner bisherigen Form nicht weiter nutzbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kapelle ist ebenfalls stark baufällig und sanierungsbedürftig, unter anderem in den Bereichen Dach, Heizung und Zuwegungen. Unabhängig vom symbolischen Kaufpreis von einem Euro würde ihr Erwerb zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen, darunter die Vorgabe, jährlich erhebliche Rücklagen für Renovierungsmaßnahmen zu bilden, ohne dass zeitgleich auf bereits gebildete Rücklagen zugegriffen werden kann. Eine Übernahme der Kapelle ist daher langfristig nicht wirtschaftlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Auslastung und Betriebsrisiken</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Auslastung der Jugendbildungsstätte ist aktuell stabil und zeigt nach pandemiebedingten Einbrüchen wieder eine positive Entwicklung. Dennoch bleibt der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Betrieb aufgrund seiner Größe und Struktur sehr anfällig für äußere Einflüsse. Bereits kleinere Schwankungen wie der Wegfall einzelner Gruppen, personelle Ausfälle oder kurzfristig notwendige Reparaturen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Um die Jugendbildungsstätte dauerhaft zu erhalten, wären umfangreiche Investitionen sowie die Aufnahme weiterer Kredite erforderlich. Angesichts der begrenzten Krisenfestigkeit des Betriebs wäre ein solches Vorgehen mit erheblichen Risiken verbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Eigentumsverhältnisse und zeitlicher Rahmen</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Grundstück der Jugendbildungsstätte befindet sich im Erbpachtvertrag mit der Pfarrei und fällt nach Ablauf des Vertrages zum 31. Dezember 2089 oder sobald der Sachgrund erlischt an die Pfarrei zurück. Der Sachgrund ist der Betrieb einer Jugendbildungsstätte. Nach ersten Einschätzungen fällt damit das gesamte Haus an die Pfarrei zurück.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Übergangsphase als Selbstversorgerhaus</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es besteht möglicherweise die Option, dass in der Phase von der Betriebsschließung bis maximal Dezember 2029 die Jugendbildungsstätte als Selbstversorgerhaus weitergeführt wird. In dieser Zeit erfolgt keine Vollverpflegung mehr durch Küchenpersonal. Gruppen nutzen das Haus eigenverantwortlich und verpflegen sich selbst. Ein Hausmeister übernimmt Übergaben und technische Betreuung, Putzkräfte sorgen für die Grundreinigung. Größere Reparaturen und Investitionen werden in dieser Phase nicht mehr durchgeführt, lediglich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen weiterhin. Diese Übergangslösung ermöglicht es bestehenden Gruppen, das Haus weiterhin zu nutzen, während gleichzeitig die Betriebskosten deutlich reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Sozialverträgliche Umsetzung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Von der Schließung sind voraussichtlich neun Mitarbeitende betroffen. Der Diözesanverband verpflichtet sich zu einer sozialverträglichen Lösung. Für alle Mitarbeitenden werden individuelle Lösungen angestrebt, die Vermittlung in andere Betriebe, Abfindungen oder Übergangslösungen umfassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Perspektiven für die Bildungsarbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bildungsarbeit des Verbandes wird ehrenamtlich geleistet und ist nicht an die Jugendbildungsstätte gebunden. Für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsformaten, Gremientreffen und der Diözesanversammlung stehen alternative Bildungshäuser zur Verfügung. Gespräche mit Jugendbildungsstätten und Diözesanhäusern in benachbarten Diözesanverbänden sowie mit der Jugendbildungsstätte St. Altfrid im eigenen Bistum wurden bereits aufgenommen. Diese Häuser bieten die notwendige Infrastruktur für die Fortführung der Verbandsbildungsarbeit. Für die externen Nutzer wie Schulklassen kann keine alternative Lösung angeboten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Gesamtabwägung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Gesamtabwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung der Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zukunftsfähig ist. Die Führung und Weiterentwicklung des Pfadfinder*innenverbandes stellt die Kernaufgabe des Diözesanverbandes dar. Bereits heute fließen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen des Verbandes in den Betrieb der Jugendbildungsstätte. Vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Mittelkürzungen und weiterer Herausforderungen für die Verbandsarbeit ist es notwendig, klare Prioritäten zu setzen und den Verband insgesamt handlungsfähig zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Entscheidung zur Schließung der Jugendbildungsstätte fällt nicht leicht und berücksichtigt ausdrücklich ihre große Bedeutung für den Verband. Gerade deshalb ist es wichtig, diese Entscheidung verantwortungsvoll, vorausschauend und geordnet zu treffen. Die vorgesehene schrittweise Schließung mit einer Übergangsphase bis maximal Ende 2029 ermöglicht es, soziale Verantwortung zu übernehmen und den Prozess wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit diesem Antrag übernimmt der Diözesanverband Verantwortung für die langfristige Stabilität und Zukunftsfähigkeit seiner Arbeit und schafft zugleich die Grundlage, Bildungsarbeit künftig in anderen geeigneten Strukturen und Kooperationen fortzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 09:38:37 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Termine der nächsten ordentlichen Diözesanversammlungen</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/termin124-diozesanversammlung-22389</link>
                        <author>Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 21.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/termin124-diozesanversammlung-22389</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ordentliche Diözesanversammlung 2027 findet vom 12. bis 14. März 2027 statt. <br>
Die ordentliche Diözesanversammlung 2028 findet vom 31. März bis 02. April 2028 statt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Termin ist im Rahmen der Jahresplanung der Diözesanleitung entstanden. Die Diözesanversammlung muss laut Satzung einmal im Jahr stattfinden. Es ist gut, wenn die Versammlung den Termin selbst beschließt. Es ist sinnvoll, wenn dieser Termin mindestens sechs Wochen nach den Diözesanstufenkonferenzen stattfindet. </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 08:48:45 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: DV Leitendenwochenende im Jahr 2028</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/dv-leitendenwochenende-im-jahr-2028-48457</link>
                        <author>Diözesanversammlung</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/dv-leitendenwochenende-im-jahr-2028-48457</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die </strong><strong>Diözesanversammlung</strong><strong> möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An dem Wochenende vom <strong>28.04.2028 bis 01.05.2028</strong> wird ein DV-weites Leitendenwochenende durchgeführt. Ziel ist die Vernetzung der Leitenden sowie die Stärkung der Identität des DV Essen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu diesem Zweck wird die DL beauftragt, eine Projektleitung sowie themenbezogene Arbeitsgruppen (im Folgenden: AGs) inklusive deren Leitungen zu finden. Jede AG sollte mindestens ein Mitglied der aktuellen DL enthalten, das die jeweilige AG leitend begleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anzahl der Arbeitsgruppen, deren Aufgabenverteilung sowie die thematische Schwerpunktsetzung der einzelnen AGs und der Projektleitung werden durch die Diözesanleitung bis zum 30.07.2026 festgelegt und im Anschluss öffentlich ausgeschrieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei <strong>können thematische Schwerpunkte der AGs vorab definiert werden</strong>, sie müssen jedoch nicht abschließend festgelegt sein. Die konkrete Ausgestaltung der AG-Themen kann sich im weiteren Projektverlauf an den Bedarfen, Kompetenzen und Interessen der Beteiligten orientieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mögliche thematische Schwerpunkte der AGs sind unter anderem Programm, Organisation, Logistik, Verpflegung, Kommunikation und Spiritualität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Projektleitung sowie die AGs müssen sich bis zum <strong>31.12.2026</strong> konstituiert haben. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Projektleitung und die AGs nicht besetzt sein, gilt das Projekt als nicht durchführbar und entfällt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Warum benötigen wir ein DV-weites Leitendenwochenende ein Jahr vor dem Bundeslager?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir im DV Essen sind sowohl flächenmäßig der kleinsten als auch mit Blick auf die Mitgliederzahl einer der größten DVs. Ein solches Wochenende bietet die Möglichkeit, uns besser kennenzulernen, uns stärker zu vernetzen und unseren DV erlebbar zu machen. Es eröffnet Leitenden die Chance, über den eigenen Tellerrand und die eigene Leitendenrunde hinauszuschauen und den DV neu kennenzulernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erlebbarkeit heißt Sichtbarkeit: Sichtbarkeit von Aktionen, von Leitenden, von der DL, von den AGs und von vielem mehr. Für diese Sichtbarkeit braucht es euch – ihr seid die Identität unseres DVs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein weiterer Aspekt, der für ein solches Wochenende spricht, ist die Entwicklung der Leitendenrunden. Bis dahin werden viele neue Leitende hinzukommen, die den DV möglicherweise bislang nur aus der Perspektive der Gruppenkinder kennen. Das Leitendenwochenende kann einen neuen Zugang zur DV- und zur DV-Ebene eröffnen, bestehende Bindungen stärken und den DV insgesamt nahbarer machen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 20:30:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Zustimmung zur Satzungsänderung in den Trägerwerken</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/zustimmung-zur-satzungsanderung-in-den-tragerwerken-17201</link>
                        <author>Diözesanversammlung</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/zustimmung-zur-satzungsanderung-in-den-tragerwerken-17201</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge den im Anhang befindlichen Satzungsänderungen zustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung hat diese am 10.03.2026 bereits beschlossen. Dabei handelt es sich um Änderungen der Satzungen des „Pfadfinderförderwerkes im Bistum Essen e.V.“ und des „Jugendwerk Robert Baden-Powell Essen e.V.“.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im vergangenen Jahr hat die AG Satzung, welche sich aus der Mitgliederversammlung gebildet hat, die Satzungen der beiden Rechtsträger überarbeitet. Ziel war es, dass durch einen Vorstand in den Rechtsträgern der Diözesanvorstand entlastet wird. Nebenher wurden auch weitere</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Schönheitsreparaturen“ durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es kam in der Vergangenheit häufiger zu Unsicherheiten, da Vorstandsmitglieder nur zu zweit Außenvertretungsberechtigt sind und gleichzeitig eine Übergangszeit zwischen der Neuwahl von Diözesanvorsitzenden und dem Eintrag ins Vereinsregister sowie Vakanzen im Vorstandsteam bestanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit die Vereine auch in Zukunft immer Handlungsfähig sind, gibt es zwei maßgebliche Änderungen in der Satzung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Es gibt ein viertes Vorstandsmitglied für den Verein, welches aus den Reihen der Mitgliederversammlung gewählt wird und in dem Verein die selben Aufgaben übernehmen kann, wie der Diözesanvorstand. Damit wären die Vereine auch dann noch handlungsfähig sollte es nur eine Person im Diözesanvorstand geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies hat außerdem den Vorteil, dass der Diözesanvorstand insbesondere in finanziellen Fragestellungen sowie dem Leiten und Einberufen der Mitgliederversammlung entlastet werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Sollte es keinen Diözesanvorstand geben, gibt es zukünftig die Möglichkeit, dass ein Interimsvorstand für den Verein aus den Reihen der Diözesanleitung gewählt werden kann. So bleiben die Vereine weiterhin handlungsfähig, da es den Vorstand der Mitgliederversammlung und den Vorstand aus den Reihen der Diözesanleitung gibt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daneben wurde die bereits geltende Interventionsordnung der DPSG mit in die Satzung des Vereins aufgenommen und Hinweise des Finanzamtes eingebunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Satzung wurde zudem redaktionell geändert, sodass diese konkludent mit dem Beschluss zum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Thema „Gendern“ der Diözesanversammlung 2025 einhergeht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>So wurde auch der Name des Trägervereins an den Verbandsnamen angepasst. Dieser lautet in der neuen Satzung „Pfadfinder*innenförderwerk im Bistum Essen e.V.“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dem Finanzamt Essen Süd sowie dem Bistum Essen wurden beide Satzungen schon vorgelegt und Einwände bereits eingearbeitet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 18:02:33 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA3: Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Stufen auf Bundes-, Diözesan- und Bezirksebene</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/ia2-gleichmassige-reprasentation-der-stimmen-der-stufen-auf-bundes-d-50696</link>
                        <author>Diözesanversammlung</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/ia2-gleichmassige-reprasentation-der-stimmen-der-stufen-auf-bundes-d-50696</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen, folgenden Satzungsänderungsantrag auf der Bundesversammlung 2026 zu stellen. Der Antrag ist nicht zu stellen, wenn durch andere Antragsberechtigte bereits ein Antrag gestellt wird, der eine identische oder im Wesentlichen vergleichbare Satzungsänderung zum Ziel hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzungen der Bezirksebene (Ziffern 21 und 37), der Diözesanebene (Ziffern 20, 35) und Bundesebene (Ziffer 22, 36 und 37) werden wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Satzung der Bezirksebene</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>21.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der Bezirksvorstand,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadi- und Roverstufe (<strong>bzw. bei Vakanzen die zusätzlichen Delegierten der Bezirkskonferenz)</strong>,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>jeweils drei gewählte Vertreter*innen (Mitglieder der Stammesvorstände bzw. bei Vakanz die Stammesdelegierten) der einzelnen Stämme und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stimmen der Bezirksleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Bezirksversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bezirksvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>37.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezirkskonferenzen haben folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Weiterbildung der Mitglieder dieser Konferenzen in Fragen der Pädagogik und pfadfinderischer Jugendarbeit,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Erarbeitung von Modellen und die Koordinierung der Arbeit der Gruppen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bezirksversammlung. Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit dem Schluss der Bezirkskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise, die Mitglieder der Leitungsteams der jeweiligen Stufe und im Falle der Roverstufe die Rover*innen aus Stämmen des Bezirks.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezirkskonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der Bezirksstufenleitung der jeweiligen Altersstufe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn in einem Bezirk die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann nach vorheriger Genehmigung durch den Bezirksvorstand die Bezirkskonferenz ein Konferenzmitglied als</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Delegierte*n wählen, die*der auf der Diözesankonferenz <strong>und der Bezirksversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>stimmberechtigt ist. Außerdem ist jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r zu wählen. Die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausnahmegenehmigung durch den Bezirksvorstand gilt jeweils nur für ein Jahr. Nach der Teilnahme an der Diözesankonferenz ist der Bezirksvorstand durch die*den Delegierte*n umgehend zu informieren. Die*der gewählte Delegierte hat ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Bezirkskonferenz über Verlauf und Inhalt der Diözesankonferenz <strong>und der Bezirksversammlung </strong>zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Satzung der Diözesanebene</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>20.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der Diözesanvorstand,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadi- und Roverstufe (<strong>bzw. bei Vakanzen die zusätzlichen Delegierten der Diözesankonferenz)</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>jeweils drei gewählte Vertreter*innen (Mitglieder der Bezirksvorstände bzw. bei Vakanzen die Bezirksdelegierten) der einzelnen Bezirke oder sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>35.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesankonferenzen haben folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen, – die Beratung über die Ergebnisse der Stufengipfel,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiter*innen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Erarbeitung von Modellunternehmungen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Beratung über Diözesanunternehmungen der Altersstufen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Diözesanversammlung. Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit dem Schluss der Diözesankonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise und Leitungsteams der jeweiligen Stufe im Diözesanverband und seinen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gruppierungen und im Falle der Roverstufe die Rover*innen aus Stämmen der Diözese.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesankonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der Diözesanstufenleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wenn in einem Diözesanverband die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann nach vorheriger Genehmigung durch den Diözesanvorstand die Diözesankonferenz ein Konferenzmitglied als Delegierte*n wählen, die*der auf der Bundeskonferenz und der Diözesanversammlung stimmberechtigt ist. Außerdem ist jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r zu wählen. Die Ausnahmegenehmigung durch den Diözesanvorstand gilt jeweils nur für ein Jahr. Nach der Teilnahme an der Bundeskonferenz ist der Diözesanvorstand durch die*den Delegierte*n umgehend zu informieren. Die*der gewählte Delegierte hat ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Diözesankonferenz über Verlauf und Inhalt der Bundeskonferenz und der Diözesanversammlung zu informieren.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Satzung der Bundesebene</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>22.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der Bundesvorstand,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder*innen-, Pfadi- und Roverstufe (<strong>bzw. bei Vakanzen die zusätzlichen Delegierten der Bundeskonferenz)</strong>,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>jeweils drei Vertreter*innen (Mitglieder der Diözesanvorstände bzw. bei Vakanzen die Diözesandelegierten) der einzelnen Diözesanverbände und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stimmen der Bundesleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Bundesversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bundesvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter und nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder ausgegangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>36.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den Bundeskonferenzen gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein Mitglied des Bundesvorstands,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Bundesstufenleitung in der jeweiligen Altersstufe,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Diözesanstufenleitungen der jeweiligen Altersstufe<strong>, (und-)</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>oder bei Vakanz der Diözesanstufenleitung jeweils ein*e gewählte*r Delegierte*r der Diözesankonferenz und</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bis zu zwei Mitglieder des Bundesarbeitskreises der Altersstufe.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgende Personen nehmen nach Bedarf mit beratender Stimme an den Bundeskonferenzen teil:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die weiteren Mitglieder des Bundesvorstands,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die weiteren Mitglieder des Bundesarbeitskreises und der Diözesanarbeitskreise der jeweiligen Altersstufe, – die Fachreferent*innen der Bundesleitung,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Beauftragten für Internationales der Bundesleitung und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die*der zuständige hauptberufliche Referent*in der Bundesleitung und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bei der Bundeskonferenz der Roverstufe außerdem die Mitglieder des Roverboards. 37.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundeskonferenzen haben folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderischer Erziehung,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption der Woodbadge-Kurse der jeweiligen Stufe im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Beratung des Bundesvorstands in Fragen der Verbandszeitschriften und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung. Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit dem Schluss der Bundeskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise und Leitungsteams der jeweiligen Stufe in der DPSG.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der Bundesstufenleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wenn im Bundesverband die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann nach vorheriger Genehmigung durch den Bundesvorstand die Bundeskonferenz ein Konferenzmitglied als Delegierte*n wählen, die*der auf der Bundesversammlung stimmberechtigt ist. Außerdem ist jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r zu wählen. Die Ausnahmegenehmigung durch den Bundesvorstand gilt jeweils nur für ein Jahr. Die*der gewählte Delegierte hat ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Bundeskonferenz über Verlauf und Inhalt der Bundesversammlung zu informieren.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Bundesversammlung 2025 wurden Satzungsänderungen beschlossen, die die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Gruppierungen auf allen Ebenen durch die Wahl von Delegierten für vakante Vorstandsämter gewährleisten. Dabei wurde die gleichmäßige Repräsentation der Stufen vernachlässigt, obwohl diese eine ebenso wichtige Interessenvertretung der Mitglieder der DPSG darstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Möglichkeit zur Vakanz von Referent*innen-/Kurat*innenposten kann es zu einem Ungleichgewicht von Stimmen kommen, die das Gleichgewicht der Stimmverteilung mitunter erheblich beeinflussen. Dieses Ungleichgewicht wird noch verstärkt durch die Möglichkeit zur Delegation vakanter Vorstandsämter, die auf der Bundesversammlung 2025 beschlossen wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und den Stufen auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene die Möglichkeit zu einer fairen Vertretung und Beteiligung auf der gleichen und jeweils nächsthöheren Ebene zu bieten, sollen die hier beantragten Änderungen an den Satzungen erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Wahl der Delegierten durch die jeweilige Konferenz gewährleistet, dass eine Legitimation der Stimme auf dieser Ebene erfolgt. Somit wird sichergestellt, dass die Interessen der Stufe vertreten werden und nicht die eigenen sowie ungleichmäßig verteilten Stimmrechte ausgeglichen werden. Durch die Wahl vertreten die Delegierten die Stufe genauso wie es auch ein*e berufene*r Referent*in oder Kurat*in tun würde und gehen auch dieselbe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Selbstverpflichtung ein, die ein solcher Posten mit sich bringt. Wichtig für uns an der Stelle ist, dass der Kreis der wählbaren Personen auf Mitglieder der jeweiligen Stufenkonferenz beschränkt wird, da so sichergestellt werden kann, dass die Delegierten auch das Bewusstsein für die Interessen der jeweiligen Stufe haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anzahl der anwesenden, stimmberechtigten Personen wird zunehmen, allerdings wird die maximal mögliche Anzahl der stimmberechtigten Personen, wie in der Satzung heute schon festgelegt, beibehalten. Allerdings bietet diese Regelung den klaren Vorteil, Anliegen mit den der Stufen zustehenden Stimmen, Formulierungsweisen und Ansprachen zu vertreten. Somit haben die Delegierten und Referent*innen/Kurat*innen die Chance, ihre Anliegen besser in den Versammlungen im Sinne ihrer Stufe zu platzieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 17:55:57 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA1: Arbeitskreis Awareness</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/37</link>
                        <author>Bezirksleitung Ennepe-Ruhr, Bezirksvorstand Essen-Süd, Bezirksvorstand Duisburg (dort beschlossen am: 12.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/37</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlungmögebeschließen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanverband Essen gründet einen Arbeitskreis „Awareness“ (Arbeitstitel). Dazu erstellt und veröffentlicht die Diözesanleitung eine Ausschreibung für die Mitglieder dieses Arbeitskreises und lädt die gefundenen Interessierten zu einer konstituierenden Sitzung ein. Der Diözesanvorstand beruft die Mitglieder des Arbeitskreises als Mitarbeitende auf Diözesanebene. Der Diözesanvorstand beruft eine:n Referent:in für diesen Arbeitskreis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten sich keine Mitglieder für den Arbeitskreis finden, entfallen alle vorher genannten Punkte und der Beschluss wird nichtig.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Diözesanverband Essen ist es uns ein Anliegen, für eine offene, wertschätzende und sichere Gemeinschaft zu stehen, in der sich alle Menschen willkommen fühlen können. Auf diözesaner Ebene finden regelmäßig Großveranstaltungen, Versammlungen, Schulungen und Aktionen statt, bei denen viele unterschiedliche Menschen zusammenkommen. Damit diese Räume für alle Teilnehmenden möglichst sicher, diskriminierungssensibel und grenzachtend gestaltet werden können, braucht es klare Konzepte, Zuständigkeiten und qualifizierte Ansprechpersonen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Gründung eines Arbeitskreises „Awareness“ wird ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Awareness dauerhaft und strukturiert im Diözesanverband zu verankern. Der Arbeitskreis soll insbesondere Schutz- und Awarenesskonzepte für den Diözesanverband ausarbeiten, weiterentwickeln und an die Bedürfnisse diözesaner Veranstaltungen anpassen. Dabei kann sich inhaltlich am Konzept der „Schutzhütte“ orientiert werden, um bestehende verbandliche Ansätze aufzugreifen und sinnvoll weiterzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich des Arbeitskreises ist die Unterstützung bei der praktischen Umsetzung dieser Konzepte. Dazu gehört unter anderem, Personen zu benennen oder zu schulen, die bei diözesanen Veranstaltungen als Awareness-Ansprechpersonen tätig sind und vor Ort für die Umsetzung der Konzepte sorgen. So können klare Anlaufstellen geschaffen werden, die im Bedarfsfall niedrigschwellig, sensibel und kompetent unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus soll der Arbeitskreis Arbeitshilfen, Materialien und Empfehlungen zum Thema Awareness für den Diözesanverband und seine Untergliederungen erarbeiten. Diese können Bezirke, Stämme und diözesane Gremien dabei unterstützen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eigene Maßnahmen zur Förderung einer achtsamen und respektvollen Verbandskultur zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch einen diözesanweiten Arbeitskreis werden Erfahrungen gebündelt, fachliche Kompetenzen zusammengeführt und Doppelstrukturen vermieden. Gleichzeitig wird die Diözesanleitung entlastet, da das Thema Awareness fachlich begleitet und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Arbeitskreis leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit, zur Stärkung von Partizipation und zur Förderung einer solidarischen und vielfältigen DPSG im Diözesanverband Essen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch die am 05.02.2026 erschienene Aufarbeitungsstudie des DPSG-Bundesverbandes zeigt deutlich, dass es einen strukturierteren, fachlichen und institutionellen Ausbau von Awarenessarbeit besonders hinsichtlich der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bedarf, dem der Diözesanverband Essen mit der Einrichtung eines entsprechenden Arbeitskreises genüge tragen würde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 12:30:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Termin 124. Diözesanversammlung</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/33/amendment/15</link>
                        <author>Diözesanleitung (dort beschlossen am: 11.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/33/amendment/15</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_8_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3 einfügen:</h4><div><p>Die ordentliche Diözesanversammlung 2027 findet vom 12. bis 14. März 2027 statt. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Die ordentliche Diözesanversammlung 2028 findet vom 31. März bis 02. April 2028 statt.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 19:50:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A3: Schließung der Jugendbildungsstätte Don Bosco Rummenohl</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/35/amendment/14</link>
                        <author>Diözesanleitung (dort beschlossen am: 11.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/35/amendment/14</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_8_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 7:</h4><div><p>Bosco in Hagen-Rummenohl geschlossen wird. Der Regelbetrieb der Jugendbildungsstätte endet <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwischen Januar und Juni 2027. Im Anschluss daran wird die Jugendbildungsstätte mit Blick auf die bauliche und wirtschaftliche Lage nach Möglichkeit maximal bis zum 31. Dezember 2029 als Selbstversorgerhaus weitergeführt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zum 31.12.2026.</ins> Die Schließung der Jugendbildungsstätte erfolgt sozialverträglich und wirtschaftlich sinnvoll. Ziel ist eine geordnete Übergangs- und </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Auf Grund eines weiteren Gesprächs mit einer Rechtsanwältin wurde dem Verband davon abgeraten das Haus nach Schließung des Regelbetriebes als Selbstversorgerhaus weiterzuführen.<br>
<br>
Nach diversen Überlegungen und Absprachen mit der Pfarrei kommt die Diözesanleitung zu dem Entschluss, das Datum final auf den 31.12.2026 zu legen. Gründe dafür sind u.a. eine kurze Zeit zwischen Entscheidung und Schließung, mögliche Anschlussverträge und Umgang mit Belegergruppen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 19:34:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Schließung der Jugendbildungsstätte Don Bosco Rummenohl</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/35</link>
                        <author>Diözesanleitung (dort beschlossen am: 11.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/35</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen, dass die Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl geschlossen wird. Der Regelbetrieb der Jugendbildungsstätte endet zwischen Januar und Juni 2027. Im Anschluss daran wird die Jugendbildungsstätte mit Blick auf die bauliche und wirtschaftliche Lage nach Möglichkeit maximal bis zum 31. Dezember 2029 als Selbstversorgerhaus weitergeführt. Die Schließung der Jugendbildungsstätte erfolgt sozialverträglich und wirtschaftlich sinnvoll. Ziel ist eine geordnete Übergangs- und Abwicklungsphase.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl ist seit vielen Jahren ein zentraler Ort der Bildungs- und Verbandsarbeit des Diözesanverbandes der DPSG im Bistum Essen. Sie gehört dem Diözesanverband und wird durch den Verein Jugendwerk Robert Baden Powell e. V. geführt und geleitet. Die Jugendbildungsstätte wird regelmäßig von Gruppen des Verbandes genutzt, insbesondere für Aus- und Fortbildungsformate, Gremientreffen sowie für die Diözesanversammlung. Darüber hinaus steht sie auch externen Gruppen wie Schulklassen, Vereinen, kirchlichen Gruppen, Freiwilligendiensten und weiteren Bildungsträgern offen. Für viele Mitglieder des Verbandes besitzt sie eine hohe identitätsstiftende Bedeutung und ist das „Wohnzimmer des Verbandes&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit mehreren Jahren wird intensiv im Verband darüber beraten, unter welchen Bedingungen die Jugendbildungsstätte langfristig bestehen bleiben kann und welche Perspektiven für ihre Weiterführung realistisch sind. Diese Auseinandersetzung erfolgte vor dem Hintergrund sich verändernder finanzieller, struktureller und baulicher Rahmenbedingungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Finanzielle Rahmenbedingungen</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Rückzug des Bistums aus der finanziellen Förderung der Jugendbildungsstätte in Höhe von jährlich 65.000 Euro ist endgültig. Eine vorliegende Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt, dass der laufende Betrieb der Jugendbildungsstätte mittelfristig grundsätzlich auch ohne die Förderung des Bistums aufrechterhalten werden kann. Allerdings ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, ausreichende Rücklagen aus dem laufenden Betrieb zu bilden, um notwendige Investitionen zu finanzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig fließen Verbandsmittel in die Jugendbildungsstätte. Das passiert manchmal direkt z.B. als Bauzuschuss, aber viel häufiger indirekt, insbesondere durch Arbeit der Büromitarbeitenden für die Jugendbildungsstätte. Da auch eine Kürzung der Verbandsmittel durch das Bistum Essen angekündigt wurde, ist nicht klar, wie lange der Zuschuss von Verbandsseite in die Jugendbildungsstätte fortbestehen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Bauliche Situation und Investitionsbedarf</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bauliche Situation der Jugendbildungsstätte ist insgesamt kritisch. Es bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe, unter anderem in der Küche, an der Heizungsanlage, bei mehreren Dächern, an Türen, an allen Außenwänden sowie durch bestehende Wasserschäden. Fachliche Einschätzungen zeigen, dass einzelne technische Anlagen nicht mehr instandgesetzt werden können und ein vollständiger Austausch absehbar ist. Hinzu kommen notwendige Maßnahmen an Zuwegen. Diese Vielzahl an Maßnahmen verdeutlicht, dass es sich nicht um einzelne Reparaturen, sondern um grundlegende Investitionen handelt. Der kurz- bis mittelfristige Investitionsbedarf wird auf mindestens 500.000 Euro geschätzt, wobei die Kapelle hierbei noch nicht berücksichtigt ist. Der langfristige Investitionsbedarf muss, auf Grund der tiefgreifenden baulichen Mängel, deutlich höher geschätzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Die Situation der Kapelle</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinzu kommt, dass die Pfarrei angekündigt hat, die Kapelle auf dem Gelände verkaufen zu wollen, entweder an den Diözesanverband zu einem symbolischen Preis von einem Euro oder an externe Interessenten. Das Bistum Essen hat sich bereits gegen eine Übernahme der Kapelle in die Liegenschaften des Bistums entschieden. Die Kapelle ist ein funktionaler Teil der Jugendbildungsstätte, da ohne sie wesentliche größere Veranstaltungsräume fehlen würden. Ein Verkauf an externe Personen würde dazu führen, dass Parkplätze und Veranstaltungsflächen nicht mehr zur Verfügung stehen und das Gelände in seiner bisherigen Form nicht weiter nutzbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kapelle ist ebenfalls stark baufällig und sanierungsbedürftig, unter anderem in den Bereichen Dach, Heizung und Zuwegungen. Unabhängig vom symbolischen Kaufpreis von einem Euro würde ihr Erwerb zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen, darunter die Vorgabe, jährlich erhebliche Rücklagen für Renovierungsmaßnahmen zu bilden, ohne dass zeitgleich auf bereits gebildete Rücklagen zugegriffen werden kann. Eine Übernahme der Kapelle ist daher langfristig nicht wirtschaftlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Auslastung und Betriebsrisiken</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Auslastung der Jugendbildungsstätte ist aktuell stabil und zeigt nach pandemiebedingten Einbrüchen wieder eine positive Entwicklung. Dennoch bleibt der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Betrieb aufgrund seiner Größe und Struktur sehr anfällig für äußere Einflüsse. Bereits kleinere Schwankungen wie der Wegfall einzelner Gruppen, personelle Ausfälle oder kurzfristig notwendige Reparaturen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Um die Jugendbildungsstätte dauerhaft zu erhalten, wären umfangreiche Investitionen sowie die Aufnahme weiterer Kredite erforderlich. Angesichts der begrenzten Krisenfestigkeit des Betriebs wäre ein solches Vorgehen mit erheblichen Risiken verbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Eigentumsverhältnisse und zeitlicher Rahmen</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Grundstück der Jugendbildungsstätte befindet sich im Erbpachtvertrag mit der Pfarrei und fällt nach Ablauf des Vertrages zum 31. Dezember 2089 oder sobald der Sachgrund erlischt an die Pfarrei zurück. Der Sachgrund ist der Betrieb einer Jugendbildungsstätte. Nach ersten Einschätzungen fällt damit das gesamte Haus an die Pfarrei zurück.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Übergangsphase als Selbstversorgerhaus</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es besteht möglicherweise die Option, dass in der Phase von der Betriebsschließung bis maximal Dezember 2029 die Jugendbildungsstätte als Selbstversorgerhaus weitergeführt wird. In dieser Zeit erfolgt keine Vollverpflegung mehr durch Küchenpersonal. Gruppen nutzen das Haus eigenverantwortlich und verpflegen sich selbst. Ein Hausmeister übernimmt Übergaben und technische Betreuung, Putzkräfte sorgen für die Grundreinigung. Größere Reparaturen und Investitionen werden in dieser Phase nicht mehr durchgeführt, lediglich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen weiterhin. Diese Übergangslösung ermöglicht es bestehenden Gruppen, das Haus weiterhin zu nutzen, während gleichzeitig die Betriebskosten deutlich reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Sozialverträgliche Umsetzung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Von der Schließung sind voraussichtlich neun Mitarbeitende betroffen. Der Diözesanverband verpflichtet sich zu einer sozialverträglichen Lösung. Für alle Mitarbeitenden werden individuelle Lösungen angestrebt, die Vermittlung in andere Betriebe, Abfindungen oder Übergangslösungen umfassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Perspektiven für die Bildungsarbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bildungsarbeit des Verbandes wird ehrenamtlich geleistet und ist nicht an die Jugendbildungsstätte gebunden. Für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsformaten, Gremientreffen und der Diözesanversammlung stehen alternative Bildungshäuser zur Verfügung. Gespräche mit Jugendbildungsstätten und Diözesanhäusern in benachbarten Diözesanverbänden sowie mit der Jugendbildungsstätte St. Altfrid im eigenen Bistum wurden bereits aufgenommen. Diese Häuser bieten die notwendige Infrastruktur für die Fortführung der Verbandsbildungsarbeit. Für die externen Nutzer wie Schulklassen kann keine alternative Lösung angeboten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Gesamtabwägung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Gesamtabwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung der Jugendbildungsstätte Don Bosco in Hagen-Rummenohl unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zukunftsfähig ist. Die Führung und Weiterentwicklung des Pfadfinder*innenverbandes stellt die Kernaufgabe des Diözesanverbandes dar. Bereits heute fließen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen des Verbandes in den Betrieb der Jugendbildungsstätte. Vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Mittelkürzungen und weiterer Herausforderungen für die Verbandsarbeit ist es notwendig, klare Prioritäten zu setzen und den Verband insgesamt handlungsfähig zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Entscheidung zur Schließung der Jugendbildungsstätte fällt nicht leicht und berücksichtigt ausdrücklich ihre große Bedeutung für den Verband. Gerade deshalb ist es wichtig, diese Entscheidung verantwortungsvoll, vorausschauend und geordnet zu treffen. Die vorgesehene schrittweise Schließung mit einer Übergangsphase bis maximal Ende 2029 ermöglicht es, soziale Verantwortung zu übernehmen und den Prozess wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit diesem Antrag übernimmt der Diözesanverband Verantwortung für die langfristige Stabilität und Zukunftsfähigkeit seiner Arbeit und schafft zugleich die Grundlage, Bildungsarbeit künftig in anderen geeigneten Strukturen und Kooperationen fortzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Feb 2026 14:17:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Zertifizierung als Fairtrade-Scout-Diözese</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/zertifizierung-als-fairtrade-scout-diozese-22478</link>
                        <author>Christine Bremer (Fachreferentin Globale Gerechtigkeit und Ökologie)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/zertifizierung-als-fairtrade-scout-diozese-22478</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die </strong><strong>Diözesanversammlung </strong><strong>möge </strong><strong>beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass sich der DPSG Diözesanverband Essen an der Kampagne „Fairtrade-Scouts“ der DPSG beteiligt und sich auf den Weg macht, die Zertifizierung als Fairtrade-Scout-Diözese zu erlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel ist es, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die notwendigen Kriterien zu erfüllen und den Diözesanverband DPSG Essen offiziell als Fairtrade-Scout-Diözese zertifizieren zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Weg zur Zertifizierung wird ausdrücklich als Prozess verstanden, in dem Entwicklung stattfinden kann und soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Gestaltung und Umsetzung dieses Prozesses wird ein Fairtrade-Scout-Team auf Diözesanebene gegründet. Dieses Team arbeitet in enger Abstimmung mit der Diözesanleitung und dem Diözesanvorstand. Es steht allen Interessierten offen, die sich mit ihren Kompetenzen und ihrem Engagement in die Fairtrade-Arbeit im Diözesanverband einbringen möchten.Die Verantwortung für die Nachhaltigkeit des Prozesses liegt beim Fairtrade-Scout-Team.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgaben und Schritte auf dem Weg zur Zertifizierung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Verpflichtung zu kritischem Konsum bei diözesanen Veranstaltungen, insbesondere unter Berücksichtigung von Produkten aus fairem Handel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Inhaltliche Impulse und Bildungsangebote zum Thema Fairer Handel im Rahmen diözesaner Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Methoden- und Weiterbildungsangeboten für Leitende.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Durchführung mindestens einer größeren oder mehrerer kleiner Aktionen auf Diözesanebene, die sich inhaltlich mit Fairem Handel und globaler Gerechtigkeit auseinandersetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Öffentlichkeitsarbeit zur Fairtrade-Scout-Kampagne im Diözesanverband Essen über verbandseigene Medien sowie in Kooperation mit den Strukturen der Bundesebene.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Regelmäßiger Austausch des Fairtrade-Scout-Teams mit Diözesanleitung und Vorstand, um Transparenz sicherzustellen, Entscheidungen abzustimmen und notwendige Unterstützung zu erhalten. Die Entscheidungsfindung wird transparent dokumentiert.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als DPSG verstehen wir uns als Kinder- und Jugendverband, der junge Menschen dazu befähigt, Verantwortung für sich selbst, für andere und für die Welt zu übernehmen. Fairer Handel ist ein zentrales Thema globaler Gerechtigkeit und steht in direktem Zusammenhang mit unserem pfadfinderischen Selbstverständnis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kampagne „Fairtrade-Scouts“ der DPSG bietet einen niedrigschwelligen, praxisnahen und zugleich pädagogisch fundierten Rahmen, um das Thema Fairer Handel dauerhaft im Verband zu verankern. Sie ermöglicht es, Konsumentscheidungen kritisch zu reflektieren und deren globale Auswirkungen sichtbar zu machen – ohne diese auf moralische Vorgaben zu reduzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Schwerpunkt auf Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit trägt dem Umstand Rechnung, dass die DPSG in erster Linie ein Bildungs- und kein Konsumverband ist. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Leitende aller Stufen dazu einzuladen, sich mit Fairem Handel, dem eigenen Konsumverhalten und globalen Produktions- und Handelsstrukturen auseinanderzusetzen und daraus eigenes Handeln abzuleiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit diesem Antrag soll das Thema Fairer Handel nachhaltig im Diözesanverband DPSG Essen verankert und perspektivisch weiterentwickelt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Feb 2026 13:56:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: DV Leitendenwochenende im Jahr 2028</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/34</link>
                        <author>Diözesanleitung (dort beschlossen am: 11.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/34</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die </strong><strong>Diözesanversammlung</strong><strong> möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An dem Wochenende vom <strong>28.04.2028 bis 01.05.2028</strong> wird ein DV-weites Leitendenwochenende durchgeführt. Ziel ist die Vernetzung der Leitenden sowie die Stärkung der Identität des DV Essen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu diesem Zweck wird die DL beauftragt, eine Projektleitung sowie themenbezogene Arbeitsgruppen (im Folgenden: AGs) inklusive deren Leitungen zu finden. Jede AG soll mindestens ein Mitglied der aktuellen DL enthalten, das die jeweilige AG leitend begleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anzahl der Arbeitsgruppen, deren Aufgabenverteilung sowie die thematische Schwerpunktsetzung der einzelnen AGs und der Projektleitung werden durch die Diözesanleitung bis zum 30.07.2026 festgelegt und im Anschluss öffentlich ausgeschrieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei <strong>können thematische Schwerpunkte der AGs vorab definiert werden</strong>, sie müssen jedoch nicht abschließend festgelegt sein. Die konkrete Ausgestaltung der AG-Themen kann sich im weiteren Projektverlauf an den Bedarfen, Kompetenzen und Interessen der Beteiligten orientieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mögliche thematische Schwerpunkte der AGs sind unter anderem Programm, Organisation, Logistik, Verpflegung, Kommunikation und Spiritualität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Projektleitung sowie die AGs müssen sich bis zum <strong>31.12.2026</strong> konstituiert haben. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Projektleitung und die AGs nicht besetzt sein, gilt das Projekt als nicht durchführbar und entfällt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Warum benötigen wir ein DV-weites Leitendenwochenende ein Jahr vor dem Bundeslager?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir im DV Essen sind sowohl flächenmäßig der kleinsten als auch mit Blick auf die Mitgliederzahl einer der größten DVs. Ein solches Wochenende bietet die Möglichkeit, uns besser kennenzulernen, uns stärker zu vernetzen und unseren DV erlebbar zu machen. Es eröffnet Leitenden die Chance, über den eigenen Tellerrand und die eigene Leitendenrunde hinauszuschauen und den DV neu kennenzulernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erlebbarkeit heißt Sichtbarkeit: Sichtbarkeit von Aktionen, von Leitenden, von der DL, von den AGs und von vielem mehr. Für diese Sichtbarkeit braucht es euch – ihr seid die Identität unseres DVs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein weiterer Aspekt, der für ein solches Wochenende spricht, ist die Entwicklung der Leitendenrunden. Bis dahin werden viele neue Leitende hinzukommen, die den DV möglicherweise bislang nur aus der Perspektive der Gruppenkinder kennen. Das Leitendenwochenende kann einen neuen Zugang zur DV- und zur DV-Ebene eröffnen, bestehende Bindungen stärken und den DV insgesamt nahbarer machen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Feb 2026 11:47:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Termin 124. Diözesanversammlung</title>
                        <link>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/33</link>
                        <author>Diözesanleitung (dort beschlossen am: 11.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.dpsg-essen.de/123DV/motion/33</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ordentliche Diözesanversammlung 2027 findet vom 12. bis 14. März 2027 statt. </p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Termin ist im Rahmen der Jahresplanung der Diözesanleitung entstanden. Die Diözesanversammlung muss laut Satzung einmal im Jahr stattfinden. Es ist gut, wenn die Versammlung den Termin selbst beschließt. Es ist sinnvoll, wenn dieser Termin mindestens sechs Wochen nach den Diözesanstufenkonferenzen stattfindet. </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 20 Feb 2026 11:26:00 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>